Häufig gestellte Fragen
Fragen zu den Lehrgängen
Welche Lehrgänge sind vom VFIB zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Weitere anerkannte Lehrgänge finden Sie hier.
An welchen Standorten können die Lehrgänge des VFIB besucht werden?
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Welche Personen werden zur Prüfung zugelassen?
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- Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums der Studienrichtung Bauingenieurwesen, das mit dem akademischen Grad „Dipl.-Ing.“ abgeschlossen wurde.
- Personen, die ein Bachelorstudium in der Vertiefungsrichtung „konstruktiver Ingenieurbau“ erfolgreich abgeschlossen haben.
- Personen mit einem erfolgreichen Abschluss eines anderen technischen Studiengangs mit qualifizierten Leistungsnachweisen in den Bereichen Technische Mechanik (insbesondere Statik) sowie Stahlbau und Massivbau.
- Personen, welche die Voraussetzungen der vorgenannten Punkte nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet die sogenannte „Entscheidergruppe“ des Beirats. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Prüfung besteht nicht.
Welches sind die Prüfungsvoraussetzungen zur Erlangung des Zertifikats?
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Wie lang ist die Gültigkeit des Zertifikates?
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Zertifikat verlängert wird?
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Antrag auf Verlängerung des Zertifikats »
weitere Hinweise zum Antrag auf Verlängerung des Zertifikats »
Wie erfolgt eine Verlängerung des Zertifikats?
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Werden auch Lehrgänge andere Veranstalter zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Wird die „Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ des VFIB auch zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Können für die Teilnahme an Lehrgängen des VFIB und an der „Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ Fortbildungspunkte erworben werden?
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Wo melde ich mich für einen Lehrgang an?
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Wieso werden nur bestimmte Lehrgänge der Veranstalter für die Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Werden praktische Tätigkeiten vor Erlangung des Studienabschlusses im Bauingenieurwesen auf die geforderte 5-jährige Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau anerkannt?
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Wer benötigt das Zertifikat?
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Ist eine Teilnahme am Grundlehrgang auch ohne Absolvierung der Prüfung sinnvoll?
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Wieso werden Kenntnisse vom Programmsystem „SIB-Bauwerke“ als Prüfungsvoraussetzung nicht mehr gefordert?
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Nachrichten
04.11.2025 - 2. Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076 – 2025
Die 2. Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076 – Veranstaltung des VFIB
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12.11.2024 - Stundensatzempfehlungen für Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
In Anlehnung an die Regelung für die Prüfingenieure in der „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ empfiehlt der VFIB die Stundensätze der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf Grundlage des „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ festzulegen.
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