Häufig gestellte Fragen

Fragen zu den Lehrgängen

Welche Lehrgänge sind vom VFIB zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Der VFIB bietet Lehrgänge zur Verlängerung des Zertifikates an: Den „Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“, den „Praxislehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“, den „Lehrgang über zerstörungsfreie Prüfverfahren für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“.
Weitere anerkannte Lehrgänge finden Sie hier.
 

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An welchen Standorten können die Lehrgänge des VFIB besucht werden?
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Der VFIB bietet Lehrgänge in Bochum (Ingenieurakademie West), in Feuchtwangen (Bayerische Bauakademie), in Dresden (Ingenieurkammer Sachsen), in Lauterbach (Bauakademie Hessen-Thüringen) und in Wismar (Hochschule Wismar) an.
 

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Welche Personen werden zur Prüfung zugelassen?
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  • Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums der Studienrichtung Bauingenieurwesen, das mit dem akademischen Grad „Dipl.-Ing.“ abgeschlossen wurde.
  • Personen, die ein Bachelorstudium in der Vertiefungsrichtung „konstruktiver Ingenieurbau“ erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Personen mit einem erfolgreichen Abschluss eines anderen technischen Studiengangs mit qualifizierten Leistungsnachweisen in den Bereichen Technische Mechanik (insbesondere Statik) sowie Stahlbau und Massivbau.
  • Personen, welche die Voraussetzungen der vorgenannten Punkte nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet die sogenannte „Entscheidergruppe“ des Beirats. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Prüfung besteht nicht.
 

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Welches sind die Prüfungsvoraussetzungen zur Erlangung des Zertifikats?
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Ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium des Bauingenieurwesens, 5-jährige Berufserfahrung im Konstruktiven Ingenieurbau, davon mindestens 2 Jahre (in Summe) im Brückenbau oder Mitarbeit bei der Bauwerksprüfung nach der DIN 1076.
 

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Wie lang ist die Gültigkeit des Zertifikates?
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Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates beträgt sechs Jahre, maßgebend ist das Jahr der Ausstellung.
 

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Zertifikat verlängert wird?
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Vor Ablauf der 6-jährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikates ist eine Verlängerung der Gültigkeit um weitere 6 Jahre auf Antrag bei der Geschäftsstelle möglich. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens ein halbes Jahr vor und spätestens 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

Antrag auf Verlängerung des Zertifikats »
weitere Hinweise zum Antrag auf Verlängerung des Zertifikats »
 

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Wie erfolgt eine Verlängerung des Zertifikats?
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Vor Ablauf der 6-jährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikates ist eine Verlängerung Gültigkeit um der weitere 6 Jahre auf Antrag bei der Geschäftsstelle möglich. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens ein halbes Jahr vor und spätestens 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Dem Antrag müssen die o.g. Nachweise beigefügt sein.
 

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Werden auch Lehrgänge andere Veranstalter zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Auf der Homepage des VFIB finden Sie eine Zusammenstellung der vom VFIB anerkannten Lehrgänge. Der VFIB ist bemüht das Angebot von Lehrgängen stetig zu erweitern.
 

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Wird die „Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ des VFIB auch zur Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Die Prüfungsordnung schreibt vor, dass mindestens 2 zweitägige Lehrgänge für die Verlängerung des Zertifikates besucht werden müssen. Da es sich bei der „Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ um eine 1-tägige Veranstaltung handelt, kann dieses nicht für die Verlängerung anerkannt werden.
 

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Können für die Teilnahme an Lehrgängen des VFIB und an der „Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ Fortbildungspunkte erworben werden?
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Grundsätzlich ist dies möglich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Ingenieurkammer.
 

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Wo melde ich mich für einen Lehrgang an?
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Die Anmeldung für die Lehrgänge findet bei den jeweiligen Veranstaltern direkt statt. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage unter „Lehrgänge“ und „Fortbildungsstandorte“.
 

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Wieso werden nur bestimmte Lehrgänge der Veranstalter für die Verlängerung des Zertifikates anerkannt?
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Die Aufgabe des VFIB ist es, die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 zu fördern. Lehrgänge, die nicht den Bereich der DIN 1076, d.h. die Überwachung und Prüfung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen, betreffen, sind für den Vereinszweck nicht direkt förderlich. Daher werden sie nicht für die Verlängerung des Zertifikates anerkannt.
 

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Werden praktische Tätigkeiten vor Erlangung des Studienabschlusses im Bauingenieurwesen auf die geforderte 5-jährige Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau anerkannt?
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Zeiten mit Tätigkeiten im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus vor Erlangung des notwendigen Studienanschlusses sind als Praktikum anzusehen, können aber nicht auf die Mindestzeiten von 5 Jahren angerechnet werden.
 

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Wer benötigt das Zertifikat?
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Für Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Firmen, die sich bei Baulastträgern um Aufträge zur Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 bewerben wollen, ist es sinnvoll ein Zertifikat vorlegen zu können, denn immer mehr Baulastträger verlangen diesen Nachweis als ein Kriterium zur Überprüfung der Eignung der Bewerber.
 

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Ist eine Teilnahme am Grundlehrgang auch ohne Absolvierung der Prüfung sinnvoll?
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Die Teilnahme am „Grundlehrgang Bauwerksprüfung“ ohne Prüfung ist für alle Interessierten sinnvoll, die Ihr Wissen um die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 erweitern wollen und sich nicht bei einem Baulastträger um Aufträge zur Durchführung von Bauwerksprüfungen bewerben wollen.
 

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Wieso werden Kenntnisse vom Programmsystem „SIB-Bauwerke“ als Prüfungsvoraussetzung nicht mehr gefordert?
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Zwischenzeitlich werden in der Praxis neben „SIB-Bauwerke“ auch Programmsysteme anderer Hersteller zur Aufnahme von Schäden an Ingenieurbauwerken eingesetzt. Erforderliche Kenntnisse der Richtlinie für die einheitliche Erfassung und Bewertung der Ergebnisse von Bauwerksprüfungen (RI-EBW-PRÜF) werden im Grundlagenlehrgang vermittelt. Ausreichende IT-Kenntnisse zur Anwendung der Programmsysteme können heute bei Ingenieuren grundsätzlich vorausgesetzt werden.

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