Zulassung zur Prüfung

Für die Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des Zertifikats im Rahmen des Grundlehrgang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium des Bauingenieurwesens
  • 5 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau nach Erlangung des Studienabschlusses im Bauingenieurwesen, davon mindestens 2 Jahre (in Summe):
    - im Brückenbau und/oder
    - Mitarbeit bei der Bauwerksprüfung nach der DIN 1076.

    Diese Anforderungen sind über die Vorlage folgender Unterlagen nachzuweisen:
    • Abschlussurkunde
    • Lebenslauf
    • Tätigkeitsnachweise, Referenzen.
       
  • Nachweisbare Kenntnisse bezüglich der Anwendung des Programms „SIB-Bauwerke“.
    Als nachweisbare Kenntnisse gelten: Teilnahme an einem Lehrgang „SIB-Bauwerke“oder Bestätigung der Kenntnisse durch einen Straßenbaulastträger (z.B. Landesstraßenbaubehörde). Lehrgänge zu "SIB-Bauwerke" werden u.a. bei den Lehrgangsstandorten des VFIB angeboten.
  • Teilnahme am Lehrgang für Ingenieurinnen und Ingenieure der Bauwerksprüfung ohne Fehlzeiten, dokumentiert durch Unterschrift auf den Anwesenheitslisten.

Die Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss auf der Grundlage der Prüfungsordnung » vorgenommen.