Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des Zertifikats im Rahmen des Grundlehrgang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium des Bauingenieurwesens
- 5 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau nach Erlangung des Studienabschlusses im Bauingenieurwesen, davon mindestens 2 Jahre (in Summe):
- im Brückenbau und/oder
- Mitarbeit bei der Bauwerksprüfung nach der DIN 1076.
Diese Anforderungen sind über die Vorlage folgender Unterlagen nachzuweisen:
- Abschlussurkunde
- Lebenslauf
- Tätigkeitsnachweise, Referenzen.
- Nachweisbare Kenntnisse bezüglich der Anwendung des Programms „SIB-Bauwerke“.
Als nachweisbare Kenntnisse gelten: Teilnahme an einem Lehrgang „SIB-Bauwerke“oder Bestätigung der Kenntnisse durch einen Straßenbaulastträger (z.B. Landesstraßenbaubehörde). Lehrgänge zu "SIB-Bauwerke" werden u.a. bei den Lehrgangsstandorten des VFIB angeboten. - Teilnahme am Lehrgang für Ingenieurinnen und Ingenieure der Bauwerksprüfung ohne Fehlzeiten, dokumentiert durch Unterschrift auf den Anwesenheitslisten.
Die Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss auf der Grundlage der Prüfungsordnung » vorgenommen.
Info
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, dann finden Sie Antworten unter Häufig gestellte Fragen oder fragen Sie die Geschäftsstelle