Fakten zur Bauwerksprüfung
Was ist eine Bauwerksprüfung nach DIN 1076?
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Die Bauwerksprüfung erfolgt in Deutschland auf der Grundlage der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung“. Danach sind die Ingenieurbauwerke wie Brücken, Stützwände, Tunnel und Lärmschutzwände alle 6 Jahre einer Hauptprüfung zu unterziehen. 3 Jahre danach ist eine Einfache Prüfung durchzuführen. Nach besonderen Anlässen, wie z.B. nach Hochwasser, können Sonderprüfungen erforderlich werden. Neben den sowieso erforderlichen Streckenkontrollen erfolgt jährlich eine 2-malige dokumentierte Beobachtung und in den Jahren ohne Prüfung eine Besichtigung.
Für die Bauwerksprüfung ist ein sachkundiger Ingenieur vorgeschrieben. Die regelmäßige Überwachung und Prüfung stellt sicher, dass eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt, bewertet und beseitigt werden können, bevor größere Schäden auftreten oder die Verkehrssicherheit entscheidend beeinträchtigt wird.
Für die Bauwerksprüfung ist ein sachkundiger Ingenieur vorgeschrieben. Die regelmäßige Überwachung und Prüfung stellt sicher, dass eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt, bewertet und beseitigt werden können, bevor größere Schäden auftreten oder die Verkehrssicherheit entscheidend beeinträchtigt wird.
Wer ist in Deutschland für Brücken zuständig?
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Die Sicherheit der Straßenbrücken und anderer Bauwerke im Zuge von Straßen und Wegen in Deutschland liegt in vielen Händen. Dazu zählt insbesondere der Bund, der u.a. für die Erhaltung von rund 39.000 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen verantwortlich ist. Er hat diese Aufgabe den Ländern übertragen. Die Länder selber erhalten außerdem rund 27.000 Brücken im Zuge von Landes- oder Staatsstraßen. Weitere Baulastträger sind Kreise und Kommunen, Wasserschifffahrtverwaltungen und Bahnbetreiber.
Die Bauwerksprüfung wird sowohl von den Verwaltungen selbst, als auch von Ingenieurbüros durchgeführt. Dabei verbleibt die Verantwortung für die Sicherheit der Bauwerke immer bei den Baulastträgern.
Die Bauwerksprüfung wird sowohl von den Verwaltungen selbst, als auch von Ingenieurbüros durchgeführt. Dabei verbleibt die Verantwortung für die Sicherheit der Bauwerke immer bei den Baulastträgern.
Warum regelmäßige Bauwerksprüfungen?
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Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist in Deutschland wie in jedem hochentwickelten Industrieland eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und für die Mobilität der Bürger. Viele Brücken und andere Bauwerke in unserem Netz sind jedoch inzwischen in die Jahre gekommen und genügen heute nur noch begrenzt den hohen Anforderungen des stark angewachsenen Personen- und Güterverkehrs. Durch eine lange Zeit vernachlässigte Erhaltung sind außerdem viele Bauwerke in einem kritischen Zustand und dringend sanierungsbedürftig. Regelmäßige und qualifizierte Bauwerksprüfungen eine wichtige Voraussetzung, dass gravierende Schäden rechtzeig erkannt werden und die Sicherheit der Nutzer gewährleistet bleibt
Nachrichten
04.11.2025 - 2. Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076 – 2025
Die 2. Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076 – Veranstaltung des VFIB
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12.11.2024 - Stundensatzempfehlungen für Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
In Anlehnung an die Regelung für die Prüfingenieure in der „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ empfiehlt der VFIB die Stundensätze der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf Grundlage des „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ festzulegen.
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