
Verantwortung, Haftung und Vergütung: Bauwerksprüfung nach DIN 1076 – Sicherheit ist ein nicht verhandelbares Gut!
In diesem nun dritten und abschließenden Teil zu den Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 schildern Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Bundesingenieurkammer, der Autobahngesellschaft und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds ihre Sicht auf die Notwendigkeit dieser Leistung. Die Fragen stellten die beiden Autoren. Gesprächspartner waren MinRat Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn (Referatsleiter Ingenieurbauwerke im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur), Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Präsident der Bundesingenieurkammer und der Ingenieurkammer NRW), Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold (Leiter Geschäftsbereich Planung, Bau und Innovation bei der Autobahn GmbH des Bundes) und Prof. Dr.-Ing. Uwe Willberg (Leiter Geschäftsbereich Brücken- und Ingenieurbau bei der Autobahn GmbH Niederlassung Südbayern) sowie Timm Fuchs (Beigeordneter für Energiepolitik, Grundsätze der Verkehrspolitik, Ländliche Räume, Konzessionsverträge und Konzessionsabgaben beim Deutschen Städte- und Gemeindebund).
Quelle: Dt. Ingenieurblatt (www.deutsches-ingenieurblatt.de)
Nachrichten
03.04.2025 - 18. Mitgliederversammlung des VFIB e.V. in Berlin
Am 03.04.2025 fand in der Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes in Berlin die 18. Mitgliederversammlung des VFIB e.V. statt. In deren Rahmen wurde ein neuer Vorstand mit Herrn Dipl.-Ing. Robert Bayerstorfer (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) als Vorsitzenden, Herrn Dipl.-Ing. Olaf Reibetanz (Ingenieurkammer Sachsen) als Stellvertreter und Herrn Dipl.-Ing. Klement Anwander (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) als Schatzmeister gewählt.
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12.11.2024 - Stundensatzempfehlungen für Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
In Anlehnung an die Regelung für die Prüfingenieure in der „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ empfiehlt der VFIB die Stundensätze der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf Grundlage des „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ festzulegen.
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