6. Auflage veröffentlicht!
VFIB-Richtlinie zur Leistungsbeschreibung, Aufwandsermittlung und Vergabe von Leistungen von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076

Stand 08.01.2026

Nachdem sich die VFIB-Empfehlung seit 2016 über fünf Ausgaben hinweg in der Praxis bewährt hat, erscheint die 6. Auflage jetzt als VFIB-Richtlinie.

In der VFIB-Richtlinie wurden u.a. folgende wesentliche Änderungen und Ergänzungen aufgenommen:

  • Überarbeitung der Aufwandsermittlung für Lärmschutzwände
  • Überarbeitung der Excel-Datei „7_Zeitaufwand+Kosten“ und der Hilfedatei
  • Aktualisierung der Technischen Regelwerke und der Vordrucke für die Vertragsgestaltung
  • Überarbeitung und Ergänzung der Arbeitshilfen

Die VFIB-Richtlinie richtet sich sowohl an öffentliche und private Baulastträger als auch an Ingenieurbüros, die mit Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 befasst sind. Inzwischen stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und angemessenen Honorierung dieser verantwortungsvollen Aufgabe dar. So wurde bereits seit 2017 die VFIB-Empfehlung vom BMDV bei einer Vergabe von Leistungen der Bauwerksprüfung an Dritte zur Anwendung empfohlen. (siehe RI-EBW-PRÜF, Abschnitt 1, Absatz 7).

Neben Hinweisen zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Ausschreibung und Vergabe enthält sie auch Leistungsbeschreibungen für Hauptprüfungen und Einfache Prüfungen, Vorschläge zur Aufwands- und Kostenermittlung dieser Leistungen, Vordrucke zur Angebotseinholung und Vergabe der Bauwerksprüfung sowie Arbeitshilfen für die Vor-Ort-Prüfung. Die Leistungsbeschreibungen, Vordrucke, Arbeitshilfen und Berechnungsmodule für Aufwand und Kosten der Bauwerksprüfung werden als bearbeitbare Dateien zur Verfügung gestellt.

Da die VFIB-Richtlinie ein in sich geschlossenes Regelwerk darstellt, bei dem sich einzelne Teile inhaltlich beeinflussen, ist sie nur in ihrer Gesamtheit anzuwenden. Werden Änderungen gegenüber der VFIB-Richtlinie vorgenommen, sind diese von den Baulastträgern deutlich zu kennzeichnen und in der Angebotsaufforderung den Bietern mitzuteilen.

Für die Prüfung von Lärmschutzwänden stellen die Zugänglichkeiten sowohl von der Straßen- als auch von der Anliegerseite entscheidende Faktoren für die Aufwandsermittlung dar. Der bisherige Aufwandswert basiert auf Durchschnittswerten der verschiedenen Lärmschutzwandformen, Standorte und Bedingungen. Hierbei stehen die Wände lotrecht oder sind geringfügig geneigt und es handelt sich nur um vertikale gerade Wände (ohne Abwinklungen im Kopfbereich). Durch den neuen Schwierigkeitsbeiwert SLSW können unterschiedliche Konstruktionen, Zugänglichkeiten bzw. Prüffahrzeuge bei der Aufwandsermittlung berücksichtigt werden.


Die VFIB-Richtlinie wird als Download kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Für die Fortschreibung der VFIB-Richtlinie sind wir auch zukünftig auf Ihre Unterstützung angewiesen. So benötigen wir für die Aufwandsermittlung der Grundleistungen für große Bauwerke (Brücken, Lärmschutzwände, Trog- und Stützbauwerke mit mindestens 2000 m² Bauwerksfläche) sowie für Gabionen und Tunnelbauwerke aller Größen weiterhin Angaben über den tatsächlich benötigten Zeitaufwand und/oder die abgerechneten Honorare durchgeführter Bauwerksprüfungen. Außerdem bittet Sie der VFIB darum, Ihre Erfahrungen und Anregungen mitzuteilen.

Informationen zur Sammlung von Aufwandswerten:

Bitte senden Sie Ihre Informationen und/oder die Tabelle(n) mit den gesammelten Aufwandswerten an das folgende Funktionspostfach:

richtlinie@vfib-ev.de