Voraussetzungen zur Verlängerung des Zertifikats - Aufbaulehrgang
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt sechs Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Auf Antrag bei der Geschäftsstelle des VFIB kann die Gültigkeitsdauer um jeweils weitere sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass im Zeitraum der Gültigkeit des bestehenden Zertifikats
- mindestens fünf Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 geprüft wurden und
- eine Weiterbildung durch zwei unterschiedliche, mindestens zweitägige, vom VFIB hierzu anerkannte Lehrgänge erfolgt sind.
Anerkannte Lehrgänge sind der Aufbaulehrgang, Praxislehrgang zerstörungsfreie Prüfverfahren, Stahl- und Stahlverbundbrücken, Holzbrücken, Lärmschutzwände, Mauerwerksbrücken, Lager- und Übergangskonstruktionen und Prüfung von Unterwasserbauteilen.
Der Aufbaulehrgang muss in Abstimmung von Vorstand und Beirat nicht mehr zwingend bei den unter b) genannten Lehrgängen enthalten sein.
Aktuelle Lehrgangstermine finden Sie unter » Lehrgangstermine - VFIB e.V. (vfib-ev.de).
Brücken verbinden
damit dies immer so bleibt, werden Brücken als wichtige und stark belastete Teile der Infrastruktur regelmäßig durch hoch qualifizierte Brückenprüfingenieure aus Verwaltungen und Ingenieurbüros einer Brückenprüfung unterzogen. Durch die Brückeninspektionen können Brückenschäden rechtzeitig erkannt und die Sicherheit der Nutzer dauerhaft gewährleistet werden. Bei rund 140.000 Bauwerken bundesweit ist dies eine gewaltige Aufgabe mit einer großen Verantwortung für alle Beteiligten. Der VFIB sorgt dafür, dass Ingenieurinnen und Ingenieure für diese Aufgabe bestens vorbereitet sind.
Im Vordergrund steht dabei die Aus- und Fortbildung durch qualitätsgeprüfte Lehrgänge für die Brückenprüfung nach DIN 1076 an bundesweit vier Lehrgangsstandorten. Darüber hinaus fördert der VFIB den Erfahrungsaustausch zwischen den Brückenprüfern durch regelmäßige Fachtagungen sowie durch Informationen rund um die Themen Brückeninstandsetzung, Brückenertüchtigung und Bauwerksprüfung.
Einen großen Stellenwert des VFIB nimmt die Öffentlichkeitsarbeit zu allen Fragen und Aspekten einer qualifizierten Bauwerksprüfung in Deutschland ein. Hiermit soll die Bedeutung dieser wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe stärker bekannt gemacht werden. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden bei Bund und Ländern, den Kommunen und Kreisen sowie verschiedenen Verbänden und Vereinigungen.Nachrichten
Die VFIB-Geschäftsstelle ist vom 19.12.2024 bis 01.01.2025 nicht erreichbar.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr!
04.11.2025 - 2. Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076 – 2025
Die 2. Fachtagung Bauwerksprüfung nach DIN 1076 – Veranstaltung des VFIB
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12.11.2024 - Stundensatzempfehlungen für Leistungen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
In Anlehnung an die Regelung für die Prüfingenieure in der „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“ empfiehlt der VFIB die Stundensätze der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf Grundlage des „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ festzulegen.
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